Die häufigsten Social-Media-Fehler
Rechtliche Risiken für Unternehmen auf Social Media
Social Media ist für Unternehmen längst ein wichtiger Marketingkanal. Gleichzeitig gelten dort rechtliche Vorgaben und Nutzungsbedingungen, die vielen nicht bewusst sind.
Schon kleine Fehler können dazu führen, dass Beiträge gelöscht, Accounts eingeschränkt oder Schadenersatzforderungen gestellt werden. Wer die wichtigsten Regeln kennt, schützt sein Unternehmen und spart sich unnötigen Ärger.
1. Musik in Reels und Storys richtig verwenden
Nur weil ein Song auf Instagram, Facebook oder TikTok verfügbar ist, dürft ihr ihn nicht automatisch für euer Unternehmen verwenden!
Viele bekannte Songs sind über die Musikbibliotheken der Plattformen für die private, nicht kommerzielle Nutzung lizenziert. Für gewerbliche Beiträge, etwa Produktvorstellungen, Angebote oder Werbevideos, gelten andere Regeln.
Dabei ist nicht allein entscheidend, ob ihr einen privaten oder einen Business-Account verwendet. Auch ein Beitrag auf einem privaten Profil kann als kommerziell gelten, wenn damit ein Unternehmen beworben wird.
Ein Beispiel aus unserem Agenturalltag: Einer unserer Kunden verwendete einen bekannten Chart-Song in einem gewerblichen Social-Media-Beitrag. Die Folge war eine Zahlungsforderung im hohen dreistelligen Bereich.
Und wer glaubt, dass bei einem kleinen Account schon niemand darauf aufmerksam wird, sollte wissen: Geschützte Musik kann mithilfe automatisierter Erkennungssysteme identifiziert werden. Auch wenige Follower schützen nicht vor Ansprüchen der Rechteinhaber.
So macht ihr es richtig:
Verwendet Musik, die ausdrücklich für euren gewerblichen Einsatzzweck freigegeben ist. Geeignete Quellen können beispielsweise die Meta Sound Collection, die TikTok Commercial Music Library oder kommerziell lizenzierte Musikbibliotheken wie Artlist sein.
Prüft dabei immer die konkreten Lizenzbedingungen. Eine Freigabe für Instagram bedeutet nicht automatisch, dass ihr denselben Song auch auf TikTok, YouTube oder eurer Website verwenden dürft.
Wichtig: Auch wenige Sekunden eines bekannten Songs können eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Eine allgemeine 15-Sekunden-Ausnahme gibt es dafür nicht.
Darf ich KI-generierte Musik kommerziell verwenden?
Ja, grundsätzlich dürft ihr KI-generierte Musik für eure Unternehmensvideos und Reels verwenden. Voraussetzung ist, dass der jeweilige KI-Anbieter die kommerzielle Nutzung erlaubt. Achtet besonders bei kostenlosen Tarifen auf die Lizenzbedingungen und darauf, ob die Musik auch für Werbeanzeigen verwendet werden darf.
Vorsicht bei der Nachahmung bekannter Songs oder Stimmen von Künstlern: Hier können Rechte Dritter verletzt werden. Bei täuschend echten KI-Stimmimitationen können außerdem Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act bestehen.
2. Vorsicht bei Bildern aus dem Internet
Ein Bild bei Google oder Pinterest gefunden? Das bedeutet nicht, dass ihr es einfach für eure Werbung verwenden dürft!
Fotos, Illustrationen und Grafiken können urheberrechtlich geschützt sein. Wer solche Inhalte ohne entsprechende Nutzungsrechte herunterlädt und veröffentlicht, riskiert Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.
Auch kostenlose Bilder sind nicht automatisch für jede Verwendung freigegeben. Je nach Lizenz können beispielsweise Einschränkungen für Werbung, Bearbeitungen oder die Weitergabe bestehen.
Zusätzlich müsst ihr bei erkennbaren Personen deren Persönlichkeits- und gegebenenfalls Datenschutzrechte berücksichtigen.
So macht ihr es richtig:
Verwendet am besten eigene Fotos oder Bilder aus seriösen Stock-Plattformen. Achtet darauf, dass die Lizenz eure geplante Nutzung abdeckt – insbesondere bei kommerzieller Werbung.
Bewahrt Lizenznachweise auf und klärt bei Fotos mit erkennbaren Personen, ob die Veröffentlichung im vorgesehenen Zusammenhang zulässig ist.
Darf ich KI-generierte Bilder kommerziell verwenden?
Ja, grundsätzlich könnt ihr KI-generierte Bilder für Social Media, Websites und Werbung nutzen, sofern die Nutzungsbedingungen des KI-Tools dies erlauben und keine Rechte Dritter verletzt werden.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden?
Nicht grundsätzlich. Nach dem EU AI Act können insbesondere bei täuschend echten KI-Darstellungen (Deepfakes) Kennzeichnungspflichten bestehen. Auch die jeweiligen Social-Media-Plattformen können eine Kennzeichnung verlangen.
Achtet außerdem darauf, dass KI-Bilder keine fremden Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte verletzen und eure Werbung nicht irreführend ist.
3. Passwörter richtig verwenden
Viele Unternehmen verwenden jahrelang dasselbe Passwort für mehrere Accounts. Das ist ein großes Sicherheitsrisiko: Werden Zugangsdaten gestohlen, können Angreifer damit möglicherweise auf weitere Konten zugreifen.
Besonders problematisch wird es, wenn dadurch Unternehmensseiten, Werbekonten oder Kundendaten betroffen sind.
So schützt ihr eure Accounts:
Verwendet für jeden Account ein eigenes, sicheres Passwort. Ein Passwortmanager hilft euch dabei, komplexe Passwörter zu erstellen und sicher zu verwalten.
Aktiviert zusätzlich die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Dabei wird neben dem Passwort ein weiterer Sicherheitsnachweis benötigt, beispielsweise über eine Authenticator-App.
Ein regelmäßiger Passwortwechsel ohne konkreten Anlass ist nicht zwingend erforderlich. Ändert Passwörter aber sofort, wenn ihr einen unbefugten Zugriff oder eine Kompromittierung vermutet.
4. Zugriffsrechte regelmäßig kontrollieren
Das wird oft vergessen: Wenn Mitarbeitende das Unternehmen verlassen, eine Agentur gewechselt wird oder ein Praktikum endet, bleiben Zugriffsberechtigungen häufig bestehen.
Habt ihr schon einmal kontrolliert, wer eure Facebook-Seite verwalten darf? Oder ob ihr selbst noch die vollständige Kontrolle über eure Unternehmensaccounts besitzt?
So macht ihr es richtig:
Überprüft regelmäßig die Zugriffsberechtigungen eurer Social-Media-Accounts und Werbekonten.
Entfernt ehemalige Mitarbeitende und externe Partner, sobald sie keinen Zugriff mehr benötigen. Vergebt außerdem nur jene Berechtigungen, die für die jeweilige Aufgabe notwendig sind.
Wichtig ist auch, dass euer Unternehmen selbst dauerhaft die Kontrolle über seine Accounts behält – unabhängig davon, welche Agentur euch betreut.
5. Business-Account statt privatem Profil
Ein privates Social-Media-Profil ist nicht für den offiziellen Unternehmensauftritt gedacht!
Wer Facebook, Instagram oder TikTok geschäftlich nutzt, sollte auch die dafür vorgesehenen Unternehmensprofile verwenden. Auf Facebook ist das eine Unternehmensseite, auf Instagram und TikTok ein Business-Account.
Das ist nicht nur für eine professionelle Darstellung wichtig. Die Plattformen sehen für Unternehmen eigene Kontoformen und Nutzungsregeln vor. Außerdem bieten Business-Accounts zusätzliche Funktionen für Werbung, Statistiken und die Verwaltung.
Impressum und Datenschutz nicht vergessen!
Was viele nicht wissen: Auch auf Social Media gelten für Unternehmen Impressums- und Datenschutzpflichten.
So macht ihr es richtig:
Verwendet eine Facebook-Unternehmensseite bzw. einen passenden Business-Account auf Instagram oder TikTok.
Hinterlegt Impressum und Datenschutzerklärung und berücksichtigt darin eure Social-Media-Auftritte.
Unser Tipp: Prüft eure Accounts. Gerade bei älteren Unternehmensprofilen fehlen häufig rechtliche Angaben oder die hinterlegten Links funktionieren nicht mehr.
Fazit
Kleine Kontrollen verhindern große Probleme
- Verwendet nur freigegebene Bilder und Musik
- Schützt eure Accounts mit sicheren Passwörtern und Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Überprüft regelmäßig wer Zugriff auf eure Accounts hat
- Nutzt ein Unternehmensprofil und richtet es vollständig ein
Ihr habt Fragen oder seid euch Unsicher?
FAQ
Häufige Fragen zu Social Media für Unternehmen
Nein. Bilder aus Suchmaschinen, Pinterest oder anderen Websites sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Verwendet nur eigene Bilder oder lizenzierte Fotos, für die ihr die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt.
Im Zweifel solltet ihr den Inhalt nicht verwenden. Holt euch die erforderliche Lizenz oder greift auf lizenzfreie. Das schützt euch vor möglichen Urheberrechtsverletzungen und unnötigen Kosten. Alternativ könnt ihr auch gerne bei uns nachfragen: office@chdesigns.at